اَلطَّلَاقُ مَرَّتٰنِ ۖ فَاِمْسَاكٌۢ بِمَعْرُوْفٍ اَوْ تَسْرِيْحٌۢ بِاِحْسَانٍ ۗ وَلَا يَحِلُّ لَكُمْ اَنْ تَأْخُذُوْا مِمَّآ اٰتَيْتُمُوْهُنَّ شَيْـًٔا اِلَّآ اَنْ يَّخَافَآ اَلَّا يُقِيْمَا حُدُوْدَ اللّٰهِ ۗ فَاِنْ خِفْتُمْ اَلَّا يُقِيْمَا حُدُوْدَ اللّٰهِ ۙ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا فِيْمَا افْتَدَتْ بِهٖ ۗ تِلْكَ حُدُوْدُ اللّٰهِ فَلَا تَعْتَدُوْهَا ۚوَمَنْ يَّتَعَدَّ حُدُوْدَ اللّٰهِ فَاُولٰۤىِٕكَ هُمُ الظّٰلِمُوْنَ ( البقرة: ٢٢٩ )
Aţ-Ţalāqu Marratāni Fa'imsākun Bima`rūfin 'Aw Tasrīĥun Bi'iĥsānin Wa Lā Yaĥillu Lakum 'An Ta'khudhū Mimmā 'Ātaytumūhunna Shay'āan 'Illā 'An Yakhāfā 'Allā Yuqīmā Ĥudūda Allāhi Fa'in Khiftum 'Allā Yuqīmā Ĥudūda Allāhi Falā Junāĥa `Alayhimā Fīmā Aftadat Bihi Tilka Ĥudūdu Allāhi Falā Ta`tadūhā Wa Man Yata`adda Ĥudūda Allāhi Fa'ūlā'ika Hum Až-Žālimūna. (al-Baq̈arah 2:229)
A. S. F. Bubenheim and N. Elyas:
Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten. ([2] al-Baqara (Die Kuh) : 229)
English Sahih:
Divorce is twice. Then [after that], either keep [her] in an acceptable manner or release [her] with good treatment. And it is not lawful for you to take anything of what you have given them unless both fear that they will not be able to keep [within] the limits of Allah. But if you fear that they will not keep [within] the limits of Allah, then there is no blame upon either of them concerning that by which she ransoms herself. These are the limits of Allah, so do not transgress them. And whoever transgresses the limits of Allah – it is those who are the wrongdoers [i.e., the unjust]. ([2] Al-Baqarah : 229)
1 Amir Zaidan
Die Talaq-Scheidung ist zweimal (widerrufbar), dann gilt entweder Behalten nach dem Gebilligten oder Entlassen Ihsan gemäß. Und es gilt für euch (Ehemänner) nicht als halal, irgend etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen gegeben habt, außer wenn beide befürchten, daß sie ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten. Also solltet ihr es befürchten, daß beide ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie eine Ent- schädigung zahlt, (um Talaq-Scheidung zu bewirken). Diese sind ALLAHs Richtlinien, so überschreitet sie nicht! Und wer ALLAHs Richtlinien überschreitet, diese sind die wirklichen Unrecht-Begehenden.